Artikel 24 - Grundgesetz

This quote wurde hinzugefügt von didiwurm
Der Bund kann sich zur Wahrung des Weltfriedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

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